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BERATUNG – BETRIEBLICHES EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT (BEM)
Ein Bestandteil des ganzheitlichen Betrieblichen Gesundheitsmanagement ist das „Betriebliche Eingliederungsmanagement von Langzeitkranken“. Die Gesetzgebung schreibt im Sozialgesetzbuch IX unter §167 Abs. 2 Betriebliches Eingliederungsmanagement vor.

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Über die Veranstaltung
Sind Beschäftigte demnach innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeit, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden kann und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Um die Wiederherstellung der Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu fördern, erarbeite ich Ihnen unter Mitwirkung Ihrer Stakeholder, ein Konzept, das Ihre Mitarbeiter optimal in den Arbeitsalltag zurückfinden lässt. Unter der Prämisse, die Gesundheit langfristig zu erhalten und für Sie die Kosten zu erheblich zu reduzieren.
Beliebte Formate
- Ich berate Sie mit meinen Experten umfassend zu Ihrem BEM und entwickel mit Ihnen professionelle Strukturen sowie ein optimales BEM-Verfahren
- Ich reflektiere mit Ihnen gemeinsam die Erfolge und Hürden Ihres BEM-Prozesses
- Ich evaluiere Ihr BEM und entwickel daraus gemeinsam weitere Schritte zur Optimierung der Prozesse und Erhöhung der Akzeptanz im Unternehmen
- Besuchen Sie gerne eines meiner Seminare und Workshops zum BEM oder BGM